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Eine Dienstanweisung regelt ab sofort die maximale Fahrzeugbesatzung, den Gesundheitsschutz und die Ausrücke-Ordnung. Diese Dienstanweisung der Gemeindefeuerwehr hat Ortsbrandmeister Roy Wallner am 30. März verkündet.

Einsatzfahrzeuge

Ab sofort gilt als maximale Besatzung im Einsatzfall auf dem Löschgruppenfahrzeug 1/5 (Staffelbesatzung), auf dem Tanklöschfahrzeug 1/1 (Trupp) und auf dem Mannschaftstransportfahrzeug 1/5 (Staffelbesatzung). 

Außerdem gilt folgendes: Beim Brandmeldeanlagen-Alarm rückt nur noch die Feuerwehr des Einsatzortes aus. Hinzu alarmierte Feuerwehren verbleiben ausrückbereit auf den besetzten Fahrzeugen; die Anforderung erfolgt gegebenenfalls über Funk. 

Bei angeforderter Tragehilfe wird durch den Rettungsdienst Schutzkleidung bereitgestellt. Ist dies nicht der Fall, muss die Feuerwehr unter Einsatz des Pressluftatmers vorgehen. 

Über die Besatzung der Fahrzeuge entscheiden Ortsbrandmeister, sein Stellvertreter oder die gewählten Gruppenführer. Diskussionen zu diesem Thema sind unerwünscht.

Vize-Ortsbrandmeister Jan Campe ergänzt: Sollte keiner dieser Vorgesetzten zugegen sein, entscheidet der dienstgradhöchste Kamerad. Das Personal wird je nach Einsatzstichwort ausgewählt und dann erst ausgerückt. Wer krank ist, bleibt sowieso zuhause und kommt gar nicht erst zum Gerätehaus.

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