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Damit ein bisschen Stimmung trotz aller Corona-Einschränkungen aufkommen kann, hat die Sassenburger Gemeindeverwaltung bestätigt, dass ab dem 21. Dezember wieder das Abbrennen von Feuerkörben und Feuerschalen erlaubt sein wird. Geplante Feuer müssen jedoch vorher per Mail bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden - und zwar dort und nirgendwo anders!

Feuerschale

Wie in vielen anderen Kommunen waren auch in der Gemeinde Sassenburg bisher das Anlegen und Unterhalten von offenen Feuern verboten. Ausnahmen bedurften und bedürfen der Genehmigung durch die Gemeinde.

Aufgrund der anhaltend hohen Corona-Pandemiewerte müssen unsere Feuerwehren unbedingt einsatzbereit bleiben. Daher sind auch Alarme im Zusammenhang mit vermeidbaren Feuern in Feuerkörben und ähnlichem zu vermeiden. Es wird um Verständnis im Interesse der hiesigen Feuerwehren und deren ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden gebeten.

Dennoch werden, um die Zeit des Corona-Lockdowns ein wenig erträglicher zu gestalten, ab dem 21. Dezember wieder Ausnahmegenehmigungen für Feuerkörbe und Feuerschalen erteilt. Formlose Anträge darüber, wann und wo ein Feuer geplant ist, müssen rechtzeitig per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! eingereicht werden. Eine Genehmigung erhalten die Antragsteller ebenfalls per Mail. Wer keine Genehmigung erhalten hat, dem ist ein Feuer nicht gestattet!

Vermeiden Sie bitte starke Rauchentwicklung und Funkenflug. Sollte übrigens ein Feuerkorb oder eine Feuerschale ohne Genehmigung betrieben und aus der Bevölkerung die Feuerwehr alarmiert werden, so ist der Verursacher in den meisten Fällen zum Kostenersatz des Feuerwehreinsatzes verpflichtet. Weiterhin droht ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Brennverbot.

Auch beim Abbrennen von Feuerschalen und Feuerkörben gelten weiterhin und ausnahmlos die üblichen Kontaktbeschränkungen, um die Corona-Pandemie endlich unter Kontrolle zu bekommen.  

  • Erinnert wird an dieser Stelle auch noch mal daran, dass aus Gründen des Umweltschutzes die Brenntage vor längerer Zeitabgeschafft worden sind. Das heißt, dass Sträucher und anderes Gartengrün grundsätzlich nicht mehr verbrannt werden dürfen. Diese sind ordnungsgemäß bei den bekannten Annahmestellen zu entsorgen.
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