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Seuchenschutz geht vor - ab dem Montag, 26. Oktober 2020, ist wieder eingeschränkter Dienstbetrieb bei den Feuerwehren der Geimeinde Sassenburg angeordnet. Gemeindebrandmeister Holger Bellwart hat ähnlich strenge Maßnahmen wie im Frühjahr angeordnet. Nur die aktive Einsatzabteilung darf sich noch zu Diensten treffen - für alle anderen Abteilungen ruht der Betrieb.

Fast kein Dienstbetrieb mehr bei den Sassenburger Feuerwehren

 Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verbreitung des SARS–COV-2 und Durchführungen der Feuerwehrtätigkeiten

 

Für die Feuerwehren der Gemeinde Sassenburg werden ab sofort bis auf weiteres die nachfolgenden Maßnahmen angeordnet:

a) Der Dienst- und Ausbildungsbetrieb im Brand- und Katastrophenschutz für die Einsatzabteilung ist zulässig. Es ist nach der Inzidenz – Ampel (7-Tages – Inzidenz Wert) zu verfahren.

b) Die AHA- Regelung hat weiterhin Gültigkeit. Hinzugeführt wird L
1. A = Abstand halten
2. H = Hygieneregeln einhalten (das heißt: regelmäßig die Hände waschen und in die Armbeuge niesen und husten)
3. A = mindestens Alltagsmaske tragen
4. L= Lüftung (Räume mit mehreren Personen mindestens alle 20 Minuten für mehrere Minuten zu lüften)

c) Für folgende Abteilungen wird der Dienstbetrieb ausgesetzt:
◦ Kinderfeuerwehr
◦ Jugendfeuerwehr
◦ Musikzüge
◦ Feuerwehr Chor
◦ Alters- und Ehrenabteilung

d) Überprüfung des Kräfteansatzes bei der Alarmierung und am Einsatzort, Minimierung des Kräfteansatzes nach dem Grundsatz so viel wie nötig, so wenig wie möglich.
Einsatz Fahrzeuge werden wieder nachfolgenden Schema besetzt:
◦ LF = 1:5
◦ TLF = 1:1
◦ MLF / StLF / TSF/W = 1:3
◦ MTW = 1:5

e) Es können wieder Einsatzgruppen gebildet werden

f) Bei Einsätzen BMA fährt nur die Ortswehr raus, wo der Alarm ist. Die anderen bleiben auf den Fahrzeugen nach den oben genannten Vorgaben im Standort. Wenn bei einem BMA - Einsatz doch weiteres Personal vor Ort benötigt wird, erfolgt die Aufforderung über Funk vom Einsatzleiter.

g) Bei Einsätzen B1 und aufwärts erkundet der GF des ersten Fahrzeuges. Die Besatzung des Fahrzeuges bleibt auf dem Fahrzeug. Nachrückende Einsatzkräfte nehmen über Funk Kontakt zum Einsatzleiter auf.

h) Nach Einsatz- und Dienstende hat unverzüglich ein Einsatz- Dienstbucheintrag zu erfolgen.

i) Ist ein Personenabstand von 1,5m nicht machbar, ist ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen.

j) Begegnungsverkehr in engen Räumen oder Treppenhäusern ist zu vermeiden.

k) Großveranstaltungen, Feste, Umzüge, Wettbewerbe, usw. bis Ende 2020 verboten.

l) Sonderschutzkleidung bei Einsatz bei einem Verdachtsfall / bestätigtem Fall. Aufgrund der schwierigen Nachschubversorgung mit Hygienischer Schutzkleidung (Infektionsschutzhandschuhe, Mundschutz, Desinfektionsmittel, usw.) ist die Zweckentfremdung Verboten.

m) Ressourcenschonendes Nutzen von Hygieneartikeln und Schutzausrüstung.

n) Erkrankte Feuerwehrmitglieder bleiben zu Hause.

o) Bei Erkrankung in der Freizeit bzw. Auftreten der beschriebenen Symptome einer Influenza darf der Einsatzdienst nicht mehr aufgenommen werden. Bei Auftreten der Symptome während des
Einsatzdienstes hat die unmittelbare Untersuchung der Fahrzeugbesatzung von der medizinischen Stelle zu erfolgen. Betroffenes Einsatzpersonal betritt das Feuerwehrhaus nicht mehr.

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